Bis zu 80 % Förderung für Ihre neue Wärmepumpe
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren möglichen Zuschuss aus der KfW-Heizungsförderung 458.
*Bezogen auf maximal 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit und bei Erfüllung aller Voraussetzungen. Förderbedingungen gültig ab 21.07.2026.
30 % Grundförderung
Die Grundförderung wird für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung gewährt.
+16 % Klimageschwindigkeitsbonus
Für selbstnutzende Eigentümer beim förderfähigen Austausch bestimmter bestehender Heizungsanlagen.
Bis zu +40 % Einkommensbonus
Die Höhe richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen.
10.000 € Familienzuschlag
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das für den Einkommensbonus relevante Haushaltsjahreseinkommen einmalig um 10.000 €.
Ihr KfW-Förderrechner
Alle Berechnungen erfolgen live und unverbindlich – keine Weitergabe Ihrer Angaben ohne Ihre Zustimmung.
Auf Basis Ihrer Angaben werden 28.000 € Ihrer Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt. Ihre mögliche Förderung setzt sich aus 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, 10 % Einkommensbonus zusammen.
Der Förderrechner bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung auf Grundlage der veröffentlichten KfW-Eckpunkte für Förderanträge ab dem 21.07.2026. Er stellt keine Förderberatung, Rechtsberatung oder Förderzusage dar. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien, Merkblätter, technischen Mindestanforderungen und Entscheidungen der KfW bzw. der zuständigen Förderstellen. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Vor der Antragstellung und Beauftragung müssen die jeweils gültigen Verfahrensvorgaben geprüft werden.
Förderbeispiele
Grundförderung
- Investition
- 28.000 €
- Förderquote
- 30 %
- Zuschuss
- 8.400 €
Grundförderung + Klimabonus
- Investition
- 28.000 €
- Förderquote
- 46 %
- Zuschuss
- 12.880 €
Maximale Förderung
- Investition
- ab 28.000 €
- Förderquote
- bis 80 %
- Zuschuss
- bis 22.400 €
Frühzeitige Planung kann sich lohnen
Der Förderhöchstbetrag und der Klimageschwindigkeitsbonus sollen ab 2027 schrittweise sinken.
Förderhöchstbetrag
- bis 31.01.202728.000 €
- ab 01.02.202727.250 €
- ab 01.08.202726.500 €
- ab 01.02.202825.750 €
Klimageschwindigkeitsbonus
- bis 31.01.202716 %
- ab 01.02.202712 %
- ab 01.08.20278 %
- ab 01.02.20284 %
- ab 01.08.2028entfällt
Der Rechner verwendet die Konditionen für Anträge ab dem 21.07.2026 bis einschließlich 31.01.2027.
Lassen Sie Ihre tatsächliche Förderung prüfen
Wir prüfen Ihre Ausgangssituation, die technische Förderfähigkeit und die möglichen Bonuskomponenten – persönlich und nachvollziehbar.
Unverbindlich· Persönliche Beratung· Keine automatische Antragstellung