Neue Konditionen ab 21. Juli 2026

Bis zu 80 % Förderung für Ihre neue Wärmepumpe

Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren möglichen Zuschuss aus der KfW-Heizungsförderung 458.

Hinweis: Unverbindliche Ersteinschätzung. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderrichtlinien, Merkblätter und Entscheidungen der zuständigen Förderstelle. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die auf dieser Seite gezeigten Werte beziehen sich auf Förderperiode B (Anträge ab 21.07.2026). Werte für Förderperiode A (Anträge bis 20.07.2026) werden bei entsprechendem Antragsdatum im Rechner ausgegeben.
30 %
Grundförderung
bis 50.000 €
Einkommensgrenze
bis 22.400 €
Zuschuss*

*Bezogen auf maximal 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit und bei Erfüllung aller Voraussetzungen. Förderbedingungen gültig ab 21.07.2026.

30 % Grundförderung

Die Grundförderung wird für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung gewährt.

Für Eigentümer förderfähiger Wohngebäude

+16 % Klimageschwindigkeitsbonus

Für selbstnutzende Eigentümer beim förderfähigen Austausch bestimmter bestehender Heizungsanlagen.

Ab 01.02.2027 halbjährlich −4 %-Punkte

Bis zu +40 % Einkommensbonus

Die Höhe richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen.

bis 30.000 €: 40 % · bis 40.000 €: 30 % · bis 50.000 €: 10 %

10.000 € Familienzuschlag

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das für den Einkommensbonus relevante Haushaltsjahreseinkommen einmalig um 10.000 €.

Einmal pro Haushalt, nicht je Kind

Ihr KfW-Förderrechner

Alle Berechnungen erfolgen live und unverbindlich – keine Weitergabe Ihrer Angaben ohne Ihre Zustimmung.

Für die erste Wohneinheit werden bis 31.01.2027 max. 28.000 € berücksichtigt.
Nutzen Sie die Immobilie selbst?
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen laut KfW-Vorgaben – nicht das Brutto.
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt?
Ihr unverbindlich berechneter Zuschuss
15.680 €
Voraussichtlicher Fördersatz: 56 %
56 %
Förderquote
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus16 %
Einkommensbonus10 %
Rechnerisch: 56 %
Zuschuss15.680 €
Ihr Eigenanteil16.320 €
Nicht über den Förderhöchstbetrag berücksichtigt4.000 €

Auf Basis Ihrer Angaben werden 28.000 € Ihrer Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt. Ihre mögliche Förderung setzt sich aus 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, 10 % Einkommensbonus zusammen.

Der Förderrechner bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung auf Grundlage der veröffentlichten KfW-Eckpunkte für Förderanträge ab dem 21.07.2026. Er stellt keine Förderberatung, Rechtsberatung oder Förderzusage dar. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien, Merkblätter, technischen Mindestanforderungen und Entscheidungen der KfW bzw. der zuständigen Förderstellen. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Vor der Antragstellung und Beauftragung müssen die jeweils gültigen Verfahrensvorgaben geprüft werden.

Förderbeispiele

Beispiel

Grundförderung

Investition
28.000 €
Förderquote
30 %
Zuschuss
8.400 €
Beispiel

Grundförderung + Klimabonus

Investition
28.000 €
Förderquote
46 %
Zuschuss
12.880 €
Beispiel

Maximale Förderung

Investition
ab 28.000 €
Förderquote
bis 80 %
Zuschuss
bis 22.400 €

Frühzeitige Planung kann sich lohnen

Der Förderhöchstbetrag und der Klimageschwindigkeitsbonus sollen ab 2027 schrittweise sinken.

Förderhöchstbetrag

  • bis 31.01.202728.000 €
  • ab 01.02.202727.250 €
  • ab 01.08.202726.500 €
  • ab 01.02.202825.750 €

Klimageschwindigkeitsbonus

  • bis 31.01.202716 %
  • ab 01.02.202712 %
  • ab 01.08.20278 %
  • ab 01.02.20284 %
  • ab 01.08.2028entfällt

Der Rechner verwendet die Konditionen für Anträge ab dem 21.07.2026 bis einschließlich 31.01.2027.

Lassen Sie Ihre tatsächliche Förderung prüfen

Wir prüfen Ihre Ausgangssituation, die technische Förderfähigkeit und die möglichen Bonuskomponenten – persönlich und nachvollziehbar.

Unverbindlich· Persönliche Beratung· Keine automatische Antragstellung